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Regeste
Zulässigkeit der Beschwerde gemäss
Art. 90 ff. BGG.
Abgrenzung von Endentscheid, Teilentscheid sowie Vor- und Zwischenentscheid und Folgen für die Zulässigkeit der Beschwerde an das Bundesgericht. Qualifikation eines Urteils betreffend Erbteilung im konkreten Fall (E. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 90 ff. BGG