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Regeste a
Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht.
Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).
Regeste b
Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 6 ZPO,
Art. 6 Abs. 3 ZPO,