Regeste
Art. 718a und Art. 718b OR ; Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten.
Kein Erfordernis einer Ermächtigung durch ein übergeordnetes Organ, wenn der sich in einem Interessenkonflikt befindende Vertreter der Gesellschaft zugleich Alleinaktionär ist (E. 5; Bestätigung der Rechtsprechung).