Regeste
Art. 82 SchKG; provisorische Rechtsöffnung und Kaufvertrag.
Provisorische Rechtsöffnung gegen einen Schuldner, der sein Recht auf Preisminderung wegen eines Mangels der Kaufsache geltend macht. Einrede gemäss Art. 82 Abs. 2 SchKG oder Bestreitung der Fälligkeit der Forderung im Sinne von Art. 82 OR? (E. 5).