Regeste
Art. 19 Ziff. 1 BetMG.
1. Ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer durch unwahre Angaben einen Arzt veranlasst, ihm Betäubungsmittel einzuspritzen? (Erw. 2 lit. d).
2. Der unbefugte Verkehr mit Betäubungsmitteln im Sinne dieser Bestimmung ist auch dann strafbar, wenn er unmittelbar dem (nicht mit Strafe bedrohten) Verbrauch durch einen Süchtigen dient (Erw. 3).