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Regeste
Art. 128 StGB.
Ist der Täter, der nach Begehung eines unvollendeten Tötungsversuches das dabei verletzte Opfer hilflos liegen lässt, ausser wegen des Tötungsdeliktes auch wegen Imstichelassens eines Verletzten zu bestrafen?
Referenzen
Artikel:
Art. 128 StGB