Regeste
Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 VRV.
Sicherung des Fahrzeuges gegen die Verwendung durch Unbefugte.
Das Nichtabschliessen der Fahrzeugtüren ist nur strafbar, wenn eine besondere Gefahr besteht, dass Unbefugte sich des Fahrzeuges bemächtigen könnten.