Regeste
Art. 28 Abs. 2 IVG: Invaliditätsschätzung.
Beim Einkommensvergleich sind Mehrkosten der Lebenshaltung infolge invaliditätsbedingten Wechsels des Arbeitsortes dann zu berücksichtigen, wenn sie von ausserordentlichem Ausmass sind.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 28 Abs. 2 IVG