Regeste
- Einheitlichkeit des Invaliditätsbegriffes (Erw. 2).
- Schätzung der Invalidität:
- - bei Schädigung eines paarigen Organs, insbesondere einer Niere (Erw. 2 und 3);
- - bei mehreren, von demselben Versicherungsfall herrührenden Schädigungen; Grad der Gesamtinvalidität (Erw. 4).