Regeste
Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG : Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch.
Das Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch ist nicht durch Einsprache anfechtbar (E. 4).
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Artikel:
Art. 49 Abs. 1,