Regeste
Art. 251 Ziff. 1, Art. 110 Ziff. 5 StGB ; Urkundeneigenschaft eines Telefax.
Das vom empfangenden Telefaxapparat angefertigte Schriftstück ist eine Urkunde, wenn das beim Absender verwendete Schriftstück, das fernkopiert wird, selber Urkundenqualität hat (E. 1c).