Regeste
Art. 30 KUVG: Verfügungen der Krankenkassen (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Beziehungen zwischen den in Abs. 1 und 3 genannten Mitteln, insbesondere bei mangelhaften Verfügungen; Natur des zweitgenannten Mittels.
- Zum Verfügungserlass zuständiges Organ.
- Unzulässigkeit von andern Rechtsmitteln als den gesetzlichen.