Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Klage auf Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung (Art. 142 ZGB).
Vorwiegende Schuld des klagenden Ehemannes, der nach langjähriger, ohne wesentliche Trübung verlaufener Ehe ein ehewidriges Verhältnis mit einer andern Frau anknüpft (Art. 142 Abs. 2 ZGB). Es ist nicht zulässig, die Scheidung in der Hauptsache auf verallgemeinernde Schlüsse über die Entwicklung und die Auswirkungen des Charakters des beklagten Ehegatten zu stützen (Art. 158 Ziff. 1 ZGB).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 142 ZGB, Art. 142 Abs. 2 ZGB, Art. 158 Ziff. 1 ZGB