Regeste
Anpassung eines Vertrages an veränderte Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus).
Anwendung des Grundsatzes der clausula rebus sic stantibus auf einen Baurechtsvertrag; Voraussetzungen der richterlichen Vertragsanpassung (E. 5).
Vertragsanpassung im konkreten Fall (E. 6).