Regeste
Art. 31 Abs. 1 SVG; Beherrschen des Fahrzeuges.
Der Fahrzeugführer, welcher in seiner Reaktion gegen einen Windstoss links über die Strasse hinausfährt, kann nicht geltend machen, er habe seinen Vorsichtspflichten genügt, wenn er die Verkehrsverhältnisse rechtzeitig wahrnehmen konnte.