Regeste
1. Art. 33 Abs. 1 MFG, Art. 38 Abs. 4 MFV. Verhältnis dieser Bestimmungen zueinander.
2. Art. 66 i.f. MFV. Müssen zweirädrige landwirtschaftliche Traktoren, die einen Anhanhängerzug mit sich führen, auch dann mit dem blauen Warnungsschild versehen sein, wenn sie nicht von einer zu Fuss gehenden Person gelenkt werden, aber entsprechend ihrem Bau solcherweise gelenkt werden könnten?