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Regeste

Art. 66 Abs. 1 OG.
Befugnisse der kantonalen Behörde, deren Entscheid aufgehoben und an die der Fall zu neuer Beurteilung zurückgewiesen wurde.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 66 Abs. 1 OG