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Regeste

Nichtanwendung von ausländischem Recht (Art. 43a Abs. 1 lit. a OG, Art. 16 IPRG).
Der Rügegrund von Art. 43a Abs. 1 lit. a OG ist gegeben, wenn das massgebende ausländische Recht nicht in dem vom schweizerischen Kollisionsrecht geforderten Umfang (Art. 16 IPRG) angewendet wurde (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 43a Abs. 1 lit. a OG, Art. 16 IPRG