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Regeste
Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB.
1. Sinn und Zweck der Weisungen, die der Richter dem Verurteilten für das Verhalten während der Probezeit erteilen kann.
2. Der Entzug des Führerausweises und die Weisung, während der Probezeit kein Motorfahrzeug zu führen, schliessen einander nicht aus (Erw. 1).
3. Wann hält sich eine solche Weisung im Rahmen richterlichen Ermessens (Erw. 2)?
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB