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Regeste

Art. 85 lit. a OG; kantonales Finanzreferendum; Ausgabenbewilligung für Computertomographen für das Kantonsspital.
1. Begriff der gebundenen und der neuen Ausgabe (E. 3).
2. § 8 Abs. 2 lit. b Finanzhaushaltsgesetz ZG. Die Anschaffung eines Computertomographen ist durch das gesetzliche Leistungsprogramm für das Kantonsspital Zug vorgegeben; der entsprechende Kantonsbeitrag stellt eine gebundene Ausgabe dar (E. 4).

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Artikel: Art. 85 lit. a OG