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Regeste

Art. 40 Abs. 1 BGG; Art. 8 BGFA.
Der im kantonalen Register eingetragene Anwalt kann die Mitglieder eines Mieterverbandes vor Bundesgericht nicht vertreten, wenn er deren Interessen im kantonalen Verfahren in der Eigenschaft eines Angestellten des gleichen Verbandes verteidigt hat (E. 1).

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Artikel: Art. 40 Abs. 1 BGG, Art. 8 BGFA