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Regeste
Siegelbruch. Art. 290 StGB.
Amtlicher Charakter des Siegels: Bedeutung dieses Erfordernisses (Erw. 1).
Bedingter Strafvollzug. Art. 41 StGB.
Der Umstand, dass die Hauptstrafe wegen ihrer Dauer (hier: dreizehn Monate Gefängnis) nicht bedingt aufgeschoben werden darf, berührt den Entscheid über den bedingten Aufschub der Nebenstrafe nicht. Dieser Entscheid hängt einzig von den in Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2-4 StGB umschriebenen Voraussetzungen ab (Erw. 3).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 290 StGB,
Art. 41 StGB,