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Regesto
Art. 55 LEspr; competenza per decidere sulle opposizioni contro l'espropriazione.
Conformemente all'art. 55 LEspr, il Dipartimento militare federale è competente per decidere sulle opposizioni ad espropriazioni per progetti di piazze d'armi (consid. 2a). Tale disciplina non è contraria all'art. 6 n. 1 CEDU, poiché la decisione del Dipartimento può essere sottoposta, mediante ricorso di diritto amministrativo, al controllo del Tribunale federale sia per le questioni di fatto che per quelle di diritto (consid. 2e).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 55 LEspr, art. 6 n. 1 CEDU