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Regeste
Feststellungsverfahren der Bundesverwaltung.
Ist die Eidg. Steuerverwaltung verpflichtet, auf Begehren einer Aktiengesellschaft einen Feststellungsentscheid über die Frage zu treffen, ob der Gesuchstellerin die Verrechnungssteuer auf künftigen Kapitalerträgen zurückerstattet werden müsste? Auslegung des Art. 25 VwG und des Art. 41 VStG.
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Referenzen
Artikel: Art. 41 VStG