Regeste
Art. 24 Abs. 1 und 2 Bst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 3 Abs. 1 und 2 KVG ; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 lit. e und f KVV ; Krankenversicherungspflicht von Bezügern einer Altersrente eines EU-Mitgliedstaats.
Die Regel über den Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit eines Rentners und seiner Ehefrau, die in einem anderen als dem rentenzahlenden EU-Mitgliedstaat wohnen, beinhaltet auch eine Kollisionsregelung, die eine Krankenversicherungspflicht samt entsprechender Beitragspflicht im rentenzahlenden Staat vorsieht. Dem trägt Art. 2 Abs. 1 lit. e und f KVV Rechnung (E. 4-6).