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Regeste
Art. 51 al. 1 LAI, art. 90 al. 2 et 3 RAI . L'assurance-invalidité doit également prendre en charge les frais de transport au moyen d'un véhicule à moteur privé lorsque l'utilisation des transports publics par l'assuré est possible et peut raisonnablement être exigée de lui, mais que tel n'est pas le cas, en revanche, pour la personne qui, eu égard aux circonstances concrètes, doit nécessairement l'accompagner.
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Referenzen
Artikel:
Art. 51 al. 1 LAI,