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Regeste
Art. 31 BV; obligatorische Schulversicherung; Monopol zugunsten einer öffentlichen Versicherungskasse.
1. Beschwerdelegitimation des Vereins der Versicherungsgeneralagenten (E. 2).
2. Errichtung eines Monopols zugunsten einer öffentlichen Versicherungskasse im Falle der obligatorischen Schulunfallversicherung (E. 8).
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Referenzen
Artikel: Art. 31 BV