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Regeste a

Art. 241, 308 ff., 328 Abs. 1 lit. c ZPO; Rechtsmittel im Fall eines Klagerückzugs.
Zur Unterscheidung von Wirksamkeit und Wirkung des Klagerückzugs (Art. 241 ZPO) und zu den Folgen, die sich daraus für das zulässige Rechtsmittel - Revision (Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO) oder Berufung (Art. 308 ff. ZPO) - ergeben (E. 2.6 und 2.7).

Regeste b

Art. 2, 626 Abs. 2 ZGB; Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen; Durchgriff.
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ausgleichung nach Art. 626 Abs. 2 ZGB auch untersteht, was der Erblasser seinen Nachkommen über die von ihm beherrschte Aktiengesellschaft zugewendet hat (Durchgriff im erbrechtlichen Ausgleichungsstreit; E. 4.3-4.4.1).

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Referenzen

Artikel: Art. 241 ZPO, Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO, Art. 308 ff. ZPO, Art. 2, 626 Abs. 2 ZGB mehr...