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Regeste
Art. 41b VRV; Kreisverkehrsplatz; Vertrauensprinzip.
Der Linksvortritt auf Kreisverkehrsplätzen gilt nicht absolut. Der Vortrittsbelastete darf sich darauf verlassen, dass sich der von links kommende Vortrittsberechtigte regelkonform verhält. Vorsichtspflicht bei der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz (Klarstellung der Rechtsprechung; E. 2b).
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Referenzen
Artikel: Art. 41b VRV