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Regeste
Art. 90 Abs. 2 KVG, Art. 1 ff. VwVG.
Entgegen dem Wortlaut des Art. 90 Abs. 2 KVG ist auf das Verfahren vor der Eidg. Rekurskommission für die Spezialitätenliste das VwVG im Rahmen der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidg. Rekurs- und Schiedskommissionen anwendbar.
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Referenzen
Artikel: Art. 90 Abs. 2 KVG, Art. 1 ff. VwVG