Regeste
Art. 4 Abs. 2 lit. a und Art. 10 Abs. 1 AHVG ; Art. 6ter lit. a und Art. 28 Abs. 1 AHVV ; Beitragsfestsetzung.
Das Erwerbseinkommen, das Personen mit Wohnsitz in der Schweiz als Inhaber oder Teilhaber von Betrieben oder von Betriebsstätten in einem Nichtvertragsstaat zufliesst, stellt weder tatsächliches noch fiktives Renteneinkommen dar. Insoweit ist die Wegleitung des BSV über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP) in Rz. 1038.1 rechtswidrig (E. 4.6 und 4.7).