Regeste
Unlauterer Wettbewerb.
Verwechslungsgefahr zweier Firmabezeichnungen wegen ungenügender Unterscheidbarkeit; Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG, 951 Abs. 2 und 956 OR (Erw. 1, 2 und 5).
Voraussetzungen für den Schutz des im Herkunftsland seines Trägers eingetragenen Handelsnamens in einem andern Land; Pariser Verbandsübereinkunft, Londoner Fassung von 1934, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 (Erw. 3).
Anforderungen an die Firmabezeichnung der schweizerischen Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz im Ausland; Art. 951 Abs. 2, 952 und 956 OR (Erw. 4).