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Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG.
Die Eintragung der Wortmarke "ROTRING", die für Werkzeuge bestimmt ist, darf nicht verweigert werden; das gilt selbst dann, wenn ihre Inhaberin die Ware mit einem roten Ring versehen sollte.
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Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG