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Regeste
Art. 4 BV; Kanalisationsanschlussgebühr.
1. Allgemeine Grundsätze der Gebührenerhebung (E. 3b).
2. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, für Neubauten höhere Kanalisationsanschlussgebühren vorzusehen als für Altbauten (E. 4a-c).
3. Inwieweit darf bei der Bemessung der Kanalisationsanschlussgebühren auf den steueramtlichen Liegenschaftsschatzungswert abgestellt werden (E. 4d)?
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Referenzen
Artikel: Art. 4 BV