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Regeste

Markenrecht.
Schutzverweigerung gegenüber internationaler Marke wegen Fehlens jeder Unterscheidungskraft.
Art. 5 Abs. 1 Madrider Abkommen (Fassung von Nizza, 1957; Art. 6 Abs. 1 der Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon, 1958); Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG