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Regeste
Art. 4 BV. Kantonales Steuerrecht; Zwischenveranlagung.
Es ist willkürlich, eine Zwischenveranlagung vorzunehmen:
- auf einen Zeitpunkt, an dem sich kein Zwischentaxationsgrund verwirklicht hat;
- auf den Beginn einer Veranlagungsperiode.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV