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Regeste
Gesetzgebung über die Forstpolizei, Elektrizitätsgesetz.
Welche Ordnung ist anzuwenden, wenn die PTT-Betriebe Waldareal für den Bau von Telefonleitungen in Anspruch nehmen?
1. Zuständigkeit des Bundesgerichts. Zulässig ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde, nicht die staatsrechtliche Klage nach Art. 83 lit. a OG (E. 1 und 2).
2. Massgebend sind die Vorschriften über die Forstpolizei, nicht die Art. 5 - 7 ElG . Zuständigkeit der kantonalen Behörde (E. 3 - 5).
3. Gebühren für die Entscheide der kantonalen Instanzen. Massgebend ist das kantonale Recht (E. 6).
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Referenzen
Artikel:
Art. 83 lit. a OG,