Regeste
Über die Auslegung von Staatsverträgen, insbesondere von Meistbegünstigungs- und Gleichbehandlungsklauseln.
Zwischen der Schweiz und Frankreich besteht kein Staatsvertrag, der den Bestimmungen von Art. 6 Abs. 2 IVG derogiert.
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Artikel: Art. 6 Abs. 2 IVG