Regeste
Art. 105 Abs. 1 UVG.
- Das Rügeprinzip gilt grundsätzlich auch im Einspracheverfahren.
- Soweit die Verfügung in der Einsprache unangefochten bleibt und nicht von Amtes wegen überprüft wird, tritt sie in Teilrechtskraft.
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Artikel: Art. 105 Abs. 1 UVG