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Regeste
Aktienkauf, Willensmängel, Genehmigung, Rechtsmissbrauch.
Art. 31 OR. Genehmigung eines Kaufvertrages nach erfolgter Anfechtung? Frage offen gelassen (Erw. 3).
Art. 2 ZGB. Der Aktionär, der den Streit über die Unverbindlichkeit des Kaufes ausnützt, um mit seinen Minderheitsstimmen die Kapitalerhöhung der Gesellschaft durchzuführen, handelt gegen Treu und Glauben (Erw. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 31 OR, Art. 2 ZGB