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Regeste

1. Wiederherstellung einer Frist (Art. 35 OG).
Die Tatsache, dass die Übersetzung des angefochtenen Entscheides dem Vertreter des Berufungsklägers erst nach Ablauf der Berufungsfrist zugegangen ist, bildet keinen Wiederherstellungsgrund (Erw.1).
2. Unzulässigkeit der Berufung gegen einen kantonalen Entscheid, der ein auf das kantonale Prozessgesetz gestütztes Revisionsgesuch abweist (Erw. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 35 OG