Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Unlauterer Wettbewerb.
Verwechslungsgefahr zweier Firmabezeichnungen wegen ungenügender Unterscheidbarkeit; Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG, 951 Abs. 2 und 956 OR (Erw. 1, 2 und 5).
Voraussetzungen für den Schutz des im Herkunftsland seines Trägers eingetragenen Handelsnamens in einem andern Land; Pariser Verbandsübereinkunft, Londoner Fassung von 1934, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 (Erw. 3).
Anforderungen an die Firmabezeichnung der schweizerischen Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz im Ausland; Art. 951 Abs. 2, 952 und 956 OR (Erw. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG, Art. 951 Abs. 2, 952 und 956 OR