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Regeste

Grundstückkauf, Art. 216 OR, Art. 2 ZGB.
Unrichtige Angabe des Kaufpreises. In casu nach den Regeln von Treu und Glauben unschädlicher Formmangel (Erw. 4, 5).
Ein Wechsel der Rechtsprechung ist auch auf vorher eingetretene Tatsachen anwendbar (Erw. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 216 OR, Art. 2 ZGB