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Regeste

Art. 269 und 291 OR.
Die in diesen Bestimmungen vorgesehene Mindestentschädigung gilt auch im Falle der Kündigung des Vertrages ohne genügenden Grund.
Wie verhält es sich im Sonderfalle der Kündigung des Vertrags wegen Verkaufs des Miet- oder Pachtgegenstandes? Offen gelassen.

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Referenzen

Artikel: Art. 269 und 291 OR