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Regeste

Ehescheidung. Art. 142 ZGB.
Inwiefern fallen als Grund zur Scheidung der Ehe auch Tatsachen in Betracht, die sich vor der Trauung ereignet haben, jedoch erst später, namentlich durch Geständnis eines Ehegatten, bekannt geworden sind?

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Referenzen

Artikel: Art. 142 ZGB