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Regeste

Art. 139 Ziff. 3 StGB; Begriff der Bande.
Bereits beim Zusammenschluss zweier Täter kann eine Bande gegeben sein (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2 und 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 139 Ziff. 3 StGB