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Regeste
Art. 42ter Abs. 3 IVG; Art. 39 IVV; Intensivpflegezuschlag zur Hilflosenentschädigung.
Die Überwachung der Atmung über eine Trachealkanüle, die eine stetige unmittelbare Interventionsbereitschaft durch medizinisch geschultes Personal erfordert, ist eine Pflegeleistung im Sinne von Art. 39 Abs. 2 IVV und nicht blosse Überwachung gemäss Art. 39 Abs. 3 IVV (E. 4.5).
Inhalt
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Referenzen
Artikel: Art. 42ter Abs. 3 IVG, Art. 39 IVV, Art. 39 Abs. 2 IVV, Art. 39 Abs. 3 IVV