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Regesto
Surrogazione (art. 110 n. 1 CO).
Ove un debito sia garantito da un pegno appartenente a un terzo ed i rapporti giuridici fra tale terzo e il debitore non siano chiari, colui che ha costituito il pegno è surrogato nei diritti del creditore se questi fa realizzare il pegno (applicazione analogica dell'art. 110 n. 1 CO).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: art. 110 n. 1 CO