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Regeste

Markenrecht; technisch notwendige Form (Art. 2 lit. b MSchG).
Überblick über diese Problematik in der Schweiz, auf europäischer Ebene und in Deutschland (E. 6-6.4).
Im Schweizer Recht ist gemäss Rechtsprechung abzuklären, ob die Konkurrenten über alternative Lösungen verfügen; diese Prüfung kann sich gegebenfalls auf mit einem bestimmten System kompatible Formen beschränken (vorliegend eine Kaffeekapsel, die dazu bestimmt ist, in eine "Nespresso"-Maschine mit einem bestimmten Kaffee-Extraktionsverfahren eingesetzt zu werden) (E. 6.5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. b MSchG