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Regeste
Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 KUVG und Art. 1 der Verfügung 8 des Eidgenössischen Departementes des Innern über die Krankenversicherung.
- Die psychotherapeutische Behandlung durch nichtärztliche Psychotherapeuten und Psychologen stellt keine Pflichtleistung im Sinne des KUVG dar (Erw. 2).
- Zur Auslegung von Kassenbestimmungen (Erw. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 KUVG